Werbeagentur Gössler & Sailer OG
A-8750 Judenburg, Burggasse 40
E-Mail: office@goesslersailer.at
Stand: 14.10.2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der Werbeagentur Gössler & Sailer OG (nachfolgend „Agentur“), insbesondere in den Bereichen Werbung, Grafikdesign, Webdesign, Programmierung, Online-Marketing, Suchmaschinenoptimierung, Content-Erstellung und digitale Dienstleistungen.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB, soweit der jeweilige Vertragsabschluss im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit erfolgt. Verträge mit Verbrauchern sind nicht vorgesehen. Zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen bleiben unberührt.
1.3. Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen, insbesondere besondere Miet-, Lizenz- und Wartungsverträge, haben bei Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.
1.4. Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von der Agentur ausdrücklich angenommen wurden.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Angebote der Agentur sind unverbindlich, sofern keine ausdrückliche Bindungsfrist angegeben ist. Art, Umfang und Preise der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
2.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kundenauftrags durch die Agentur zustande, insbesondere durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Abweichende Abschlussregelungen in besonderen Verträgen bleiben maßgeblich.
2.3. Nachträgliche Änderungen und Erweiterungen werden vor der Ausführung hinsichtlich Leistungsumfang und zusätzlicher Kosten abgestimmt. Eine kostenpflichtige Ausführung setzt die entsprechende Beauftragung voraus.
3. Leistungen und Mitwirkung des Kunden
3.1. Die Agentur erbringt die ausdrücklich vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit angemessener Sorgfalt. Leistungen, die nicht im Angebot oder Vertrag enthalten sind, werden gesondert vereinbart.
3.2. Der Kunde stellt alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Inhalte, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können vereinbarte Fertigstellungstermine angemessen verschieben.
3.3. Vom Kunden gewünschte nachträgliche Änderungen, zusätzliche Korrekturrunden und sonstiger Mehraufwand werden nach vorheriger Preisvereinbarung gesondert verrechnet.
3.4. Der Kunde prüft bereitgestellte Entwürfe und Arbeitsergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist und teilt erkennbare Änderungswünsche oder Mängel mit. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
4. Termine und Fremdleistungen
4.1. Verbindliche Fertigstellungstermine werden ausdrücklich vereinbart. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden oder nicht zurechenbare außergewöhnliche Ereignisse werden angemessen berücksichtigt.
4.2. Die Agentur kann zur Auftragserfüllung geeignete Dienstleister einsetzen. Für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer eigenen vertraglichen Pflichten bleibt sie verantwortlich.
4.3. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen Dritter, insbesondere Softwarelizenzen, Werbebudgets, Druckkosten oder externe Dienstleistungen, werden vor der Beauftragung mit dem Kunden abgestimmt, soweit sie nicht bereits im Angebot enthalten sind.
5. Preise und Zahlung
5.1. Maßgeblich sind die im Angebot oder Einzelvertrag vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
5.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Für laufende Miet- und Wartungsverträge gelten die gesondert vereinbarten Fälligkeiten.
5.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzlich zulässigen, notwendigen und angemessenen Betreibungskosten.
5.4. Bleibt eine erhebliche fällige Zahlung trotz nachweisbarer Mahnung, ausdrücklicher Ankündigung der möglichen Leistungseinstellung und einer Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen aus, kann die Agentur noch ausstehende Leistungen im rechtlich zulässigen und verhältnismäßigen Umfang vorübergehend aussetzen. Zwingende Rechte des Kunden und berechtigte Einwendungen gegen die Forderung bleiben unberührt.
5.5. Vereinbarte laufende Entgelte können aufgrund einer wirksamen gesonderten Wertsicherungsvereinbarung angepasst werden. Für Miet- und Wartungsverträge gelten die jeweils individuell vereinbarten Regelungen zur Preisanpassung.
6. Nutzungsrechte und Urheberrecht
6.1. Entwürfe, Konzepte, Grafiken, Texte, Software und sonstige schöpferische Leistungen unterliegen den jeweils anwendbaren Urheber- und Nutzungsrechten.
6.2. Der Kunde erhält an den individuell für ihn erstellten und vereinbarungsgemäß bezahlten Leistungen die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Ein abweichender räumlicher, zeitlicher oder inhaltlicher Rechteumfang wird im Angebot festgelegt.
6.3. Bestehende Software, CMS-Systeme, wiederverwendbare Templates, Programmkomponenten, Bibliotheken und interne Werkzeuge der Agentur bleiben im Verfügungsbereich der Agentur beziehungsweise ihrer jeweiligen Rechteinhaber. Nutzungsrechte daran richten sich nach der jeweiligen Lizenz- oder Mietvereinbarung. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur bei entsprechender Vereinbarung oder gesetzlicher Verpflichtung.
6.4. Rechte an vom Kunden bereitgestellten Bildern, Texten, Logos und sonstigen Materialien verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt der Agentur die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte ein.
6.5. Für verwendete Inhalte und Software Dritter gelten die jeweils vereinbarten Lizenzbedingungen. Soweit für die Nutzung erforderlich, werden diese dem Kunden vor Vertragsschluss bekanntgegeben.
7. Inhalte und rechtliche Verantwortung
7.1. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte verantwortlich, insbesondere hinsichtlich Urheberrechten, Markenrechten und geschäftlichen Pflichtangaben.
7.2. Die Erstellung oder rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligungen, Vertragsbedingungen und sonstigen Rechtstexten gehört nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum Leistungsumfang.
7.3. Die Agentur weist im Rahmen ihres fachlichen Leistungsbereichs auf erkennbare erhebliche rechtliche Risiken hin. Eine anwaltliche Rechtsberatung ist nicht Gegenstand gewöhnlicher Agenturleistungen.
7.4. Verursacht der Kunde durch schuldhaft rechtswidrige, von ihm bereitgestellte Inhalte berechtigte Ansprüche Dritter gegen die Agentur, hat er die daraus entstehenden notwendigen und angemessenen Schäden und Kosten nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu ersetzen. Eigenes Verschulden der Agentur bleibt zu berücksichtigen.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Die Agentur gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung ihrer Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Mängeln wird ihr Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist eingeräumt, soweit dies gesetzlich vorgesehen und zumutbar ist.
8.2. Eine bestimmte Umsatzsteigerung, Suchmaschinenplatzierung oder Werbewirkung wird nur geschuldet, wenn ein konkreter Erfolg ausdrücklich zugesagt wurde. Vereinbarte Funktionen und Leistungsmerkmale bleiben verbindlich.
8.3. Die Haftung der Agentur für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus unwesentlichen Nebenpflichten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende betragsmäßige Begrenzung bedarf einer gesonderten wirksamen Vereinbarung.
8.4. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Laufzeit und Vertragsbeendigung
9.1. Laufzeit, Kündigungsfristen und Bedingungen einer Vertragsverlängerung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Bei einmaligen Aufträgen endet die Leistungspflicht grundsätzlich mit vollständiger Vertragserfüllung.
9.2. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
9.3. Bei laufenden Software-, Website-, Hosting- oder Lizenzleistungen enden die vereinbarten Nutzungsrechte und Leistungen nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags. Gesetzliche Herausgabe- und Datenrechte bleiben unberührt.
9.4. Wird ein bereits erteilter Auftrag vorzeitig beendet oder seine Ausführung aus Gründen unterlassen, die nicht von der Agentur zu vertreten sind, richtet sich ein allfälliger Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung von Kapazitäten.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1. Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche geschäftliche Informationen und nicht öffentliche Projektdaten auch über das Vertragsende hinaus vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
10.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften. Nähere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung der Agentur.
10.3. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird die gesetzlich erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gesondert abgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen und Ergänzungen können im gesetzlich zulässigen Umfang in Textform, insbesondere per E-Mail, vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
11.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen, soweit gesetzlich zulässig.
11.3. Für Streitigkeiten wird, soweit rechtlich zulässig, das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen aufrecht, soweit dies rechtlich möglich ist. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.